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   VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16   

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VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16 (https://dejure.org/2016,23981)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2016 - 20 E 1225/16 (https://dejure.org/2016,23981)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2016 - 20 E 1225/16 (https://dejure.org/2016,23981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG
    Konkurrentenstreitverfahren um Referatsleiterstelle bei heterogenem Bewerberfeld aus dem Beamten- und dem Angestelltenverhältnis; Bedeutung des Vorstellungsgesprächs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14

    Arbeitszeugnis; Auswahlgespräch; Bestenauslese; Beurteilungszeitraum; dienstliche

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16
    Der Dienstherr hat in diesem Fall für die unterschiedlichen Beurteilungen grundsätzlich einen Vergleichsmaßstab zu bilden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2014, 5 ME 177/14, juris Rn. 25; VGH Kassel, Beschl. v. 30.4.2003, 1 TG 363/03, juris Rn. 8).

    Primär ist die Auswahlentscheidung auf der Grundlage der Erkenntnisse zu treffen, die der Dienstherr über die Beamten im Verlaufe ihrer Dienstzeit gewonnen hat (VGH München, Beschl. v. 17. Mai 2013, 3 CE 12.2469, juris Rn. 38 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 2.9.2011, 2 B 64/11, juris Rn. 36; vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 16.12.2014, 5 ME 177/14, juris Rn. 34; OVG Münster, Beschl. v. 13.10.2009, 6 B 1232/09, juris Rn. 14).

    Insofern ist ein primäres Abstellen auf das Auswahlgespräch allenfalls ausnahmsweise und insoweit zulässig, soweit die Heterogenität des Bewerberkreises und die Heterogenität der verschiedenen Leistungsbewertungen einen Leistungsvergleich unmöglich macht oder dieser mit besonderen Schwierigkeiten oder Unsicherheiten verbunden wäre (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.12.2015, 5 ME 196/15, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. vom 16.12.2014, 5 ME 177/14, juris Rn. 6, 16, 26; OVG Münster, Beschl. v. 13.5.2004, 1 B 300/04, juris Rn. 13-16).

    Zumindest müssen im Rahmen der Auswahlentscheidung die für die verbliebenen Bewerber vorliegenden Beurteilungen in den Blick genommen und überprüft werden, ob sich der in den Auswahlgesprächen gewonnene Eindruck mit den Bewertungen in den Beurteilungen deckt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 16.12.2014, 5 ME 177/14, juris Rn. 6, 16, 26, 34 f.).

    Auch können qualifizierte Arbeitszeugnisse grundsätzlich mit Beurteilungen von Beamten verglichen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.4.2010, 1 WB 39/09, juris Rn. 38; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2014, 5 ME 177/14, juris Rn. 24; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5.3.2014, 5 LA 291/13, juris Rn. 9).

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16
    Grundsätzlich hat der Vergleich zwischen mehreren Bewerbern um ein öffentliches Amt vor allem auf der Grundlage aktueller und weit möglichst vergleichbarer dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (BVerfG, Beschl. v. 11.5.2011, 2 BvR 764/11, juris Rn. 11; BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 46).

    Hinsichtlich der Frage, inwieweit der Dienstherr mögliche weitere Beurteilungsgrundlagen, etwa Ergebnisse von Prüfungen und Tests oder Bewerbungsgespräche, ergänzend zur dienstlichen Beurteilung heranzieht und wie er diese gewichtet, kommt ihm ein Beurteilungsspielraum zu (BVerfG, Beschl. v. 11.5.2011, 2 BvR 764/11, juris Rn. 12).

    Dazu ist es erforderlich, dass die Eignung und fachliche Leistung der Bewerber in Bezug auf den zu besetzenden Dienstposten an Hand objektivierbarer Umstände und Feststellungen miteinander verglichen und hierauf gestützt deutlich gemacht wird, weshalb sich der Dienstherr für einen der Bewerber entschieden hat (OVG Hamburg, Beschl. v. 3.3.1999, 1 Bs 23/99, juris Rn. 7; vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.5.2011, 2 BvR 764/11, juris Rn. 12).

    Auch wenn der Dienstherr selbst entscheiden kann, welche Bedeutung er dem Innehaben eines höheren Statusamt zum Zeitpunkt der Beurteilung bemisst und inwieweit er diesen Umstand als durch andere Aspekte kompensiert ansieht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.5.2011, 2 BvR 764/11, juris Rn. 14), muss der Auswahlvermerk zumindest erkennen lassen, wie der Dienstherr sich entschieden hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 2.9.2011, 2 B 64/11, juris Rn. 55).

  • OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11

    Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz durch Mangel einer geeigneten

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16
    Es ist unzulässig, dass ein Dienstherr bei seiner Auswahlentscheidung eine Vergleichbarkeit von dienstlichen Beurteilungen nicht herstellt und unter fiktiver Annahme eines Leistungsgleichstandes der Bewerber maßgeblich auf einen Vergleich der Bewerber im Auswahlgespräch abstellt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 2.9.2011, 2 B 64/11, juris Rn. 29).

    Primär ist die Auswahlentscheidung auf der Grundlage der Erkenntnisse zu treffen, die der Dienstherr über die Beamten im Verlaufe ihrer Dienstzeit gewonnen hat (VGH München, Beschl. v. 17. Mai 2013, 3 CE 12.2469, juris Rn. 38 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 2.9.2011, 2 B 64/11, juris Rn. 36; vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 16.12.2014, 5 ME 177/14, juris Rn. 34; OVG Münster, Beschl. v. 13.10.2009, 6 B 1232/09, juris Rn. 14).

    Auch wenn der Dienstherr selbst entscheiden kann, welche Bedeutung er dem Innehaben eines höheren Statusamt zum Zeitpunkt der Beurteilung bemisst und inwieweit er diesen Umstand als durch andere Aspekte kompensiert ansieht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.5.2011, 2 BvR 764/11, juris Rn. 14), muss der Auswahlvermerk zumindest erkennen lassen, wie der Dienstherr sich entschieden hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 2.9.2011, 2 B 64/11, juris Rn. 55).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16
    Bei einer Bewährung der Beigeladenen auf dem höherwertigen Dienstposten wäre es mit dem Grundsatz der Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht zu vereinbaren, wenn man diesen Erfahrungsvorsprung bei der späteren, neuen Auswahlentscheidung nicht berücksichtigen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 14-16; OVG Berlin, Beschl. v. 14.4.2014, 7 S 19.14, juris Rn. 4; OVG Weimar, Beschl. v. 27.11.2012, 2 EO 472/12, juris Rn. 5 f.).

    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.7.2015, 5 ME 107/15, juris Rn. 8).

    Grundsätzlich hat der Vergleich zwischen mehreren Bewerbern um ein öffentliches Amt vor allem auf der Grundlage aktueller und weit möglichst vergleichbarer dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (BVerfG, Beschl. v. 11.5.2011, 2 BvR 764/11, juris Rn. 11; BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 46).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2015 - 5 ME 196/15

    Konkurrenz zwischen Beamtin und Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16
    An sich nicht vergleichbare dienstliche Beurteilungen müssen grundsätzlich "vergleichbar gemacht" werden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.12.2015, 5 ME 196/15, juris Rn. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.11.2012, 1 Bs 212/12, juris Rn. 21).

    Insofern ist ein primäres Abstellen auf das Auswahlgespräch allenfalls ausnahmsweise und insoweit zulässig, soweit die Heterogenität des Bewerberkreises und die Heterogenität der verschiedenen Leistungsbewertungen einen Leistungsvergleich unmöglich macht oder dieser mit besonderen Schwierigkeiten oder Unsicherheiten verbunden wäre (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.12.2015, 5 ME 196/15, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. vom 16.12.2014, 5 ME 177/14, juris Rn. 6, 16, 26; OVG Münster, Beschl. v. 13.5.2004, 1 B 300/04, juris Rn. 13-16).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2004 - 2 M 212/03

    Konkurrentenstreit, Dienstposten, Anordnungsgrund, Tarifautomatik

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16
    Die umstrittenen Aufgaben könnten vorbehaltlich des Ausgangs des vom Antragsteller noch zu betreibenden Konkurrentenstreitverfahrens übertragen werden (OVG Greifswald, Beschl. v. 18.3.2004, 2 M 212/03).

    Selbst eine vorübergehende Übertragung des Dienstpostens wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ohne eine Verletzung der Rechte des Antragstellers möglich, weil die Beigeladene auf dem vorübergehend übertragenen Dienstposten einen Bewährungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu ihren Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.9.2011, 2 VR 3/11, juris Rn. 17; BVerwG, Beschl. v. 11.5.2009, 2 VR 1/09, juris Rn. 4; a.A. OVG Greifswald, Beschl. v. 18.3.2004, 2 M 212/03, juris Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15

    Dienstliche Beurteilung; Führungsverhalten; Leistungsmerkmal;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16
    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.7.2015, 5 ME 107/15, juris Rn. 8).

    Die Entscheidung des Dienstherrn ist im Grundsatz deshalb nur dann zu beanstanden, wenn der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Dienstherr frei bewegen kann, verkannt worden ist oder wenn von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (OVG Münster, Beschl. v. 27.2.2004, 6 B 2451/03, juris Rn. 16; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.07.2015 - 5 ME 107/15, juris Rn. 8).

  • OVG Hamburg, 03.03.1999 - 1 Bs 23/99
    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16
    Er muss sich dann insoweit an der Höhergruppierung und an der Vergabe der streitbefangenen Stelle festhalten lassen (vgl. VGH München, Beschl. v. 20.5.2008, 3 CE 08.702, juris Rn. 49; OVG Hamburg, Beschl. v. 3.3.1999, 1 Bs 23/99, juris Rn. 3).

    Dazu ist es erforderlich, dass die Eignung und fachliche Leistung der Bewerber in Bezug auf den zu besetzenden Dienstposten an Hand objektivierbarer Umstände und Feststellungen miteinander verglichen und hierauf gestützt deutlich gemacht wird, weshalb sich der Dienstherr für einen der Bewerber entschieden hat (OVG Hamburg, Beschl. v. 3.3.1999, 1 Bs 23/99, juris Rn. 7; vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.5.2011, 2 BvR 764/11, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16
    Ein Anordnungsanspruch ist in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren gegeben, wenn sich die Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin als fehlerhaft darstellt und der Ausgang des Auswahlverfahrens bei fehlerfreiem Verfahren offen, die Auswahl des Antragstellers also möglich ist (BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, 2 C 16.09, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16
    Auch können qualifizierte Arbeitszeugnisse grundsätzlich mit Beurteilungen von Beamten verglichen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.4.2010, 1 WB 39/09, juris Rn. 38; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2014, 5 ME 177/14, juris Rn. 24; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5.3.2014, 5 LA 291/13, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2014 - 7 S 19.14

    Bundesbeamter; Dienstpostenkonkurrenz; Anordnungsgrund; Erfahrungsvorsprung;

  • OVG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Bs 212/12

    Zur Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen verschiedener Dienstherren

  • VGH Hessen, 30.04.2003 - 1 TG 363/03

    Höherwertiges Richteramt - Auswahlkriterium

  • BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15

    Verletzung der Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 33 Abs. 2 GG aufgrund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 1 B 300/04

    Vorbereitung einer an den Grundsätzen der Bestenauslese zu orientierenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2004 - 6 B 2451/03

    Durchsetzung der vorläufigen Nichtbesetzung von zwei Beförderungsplanstellen im

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • OVG Thüringen, 27.11.2012 - 2 EO 472/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen kommissarische Übertragung eines höherwertigen

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13

    Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung und eines Arbeitszeugnisses der Bewerber

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2469

    Dienstliche Beurteilung als Grundlage für Auswahlentscheidung

  • VGH Bayern, 20.05.2008 - 3 CE 08.702

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens bei

  • BVerwG, 11.05.2009 - 2 VR 1.09

    Ausschreibung; Beförderung; Besetzung des Dienstpostens; Besetzungsverfahren;

  • OVG Hamburg, 10.06.2014 - 1 So 45/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenten-Eilverfahren um Beförderungsstellen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2009 - 6 B 1232/09

    Dienstposten Dienstpostenkonkurrenz Bewerbungsverfahrensanspruch Auswahlgespräche

  • VG Wiesbaden, 14.12.2020 - 3 L 1196/18

    Zu den Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Konkurrenz zwischen

    Bei einer Bewährung der Beigeladenen auf dem höherwertigen Dienstposten wäre es mit dem Grundsatz der Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht zu vereinbaren, wenn man diesen Erfahrungsvorsprung bei der späteren, neuen Auswahlentscheidung nicht berücksichtigen würde (VG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2016 - 20 E 1225/16 -, Rn. 25 f., juris (m.w.N.)).
  • VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16

    Bewerbung; Beamter; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vertraulichkeit; Hinzuziehung

    Die Schwierigkeit, Beurteilungen und Arbeitszeugnisse, die auf unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben beruhen, vergleichbar zu machen, entbindet den auswählenden Dienstherrn nicht davon, diese verfügbaren Erkenntnisquellen über die Bewerber beizuziehen, sich auf deren Grundlage ein Bild von den Bewerbern zu machen und diese sachgerecht zu bewerten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.12.2015 - 5 ME 196/15 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2012 - 1 Bs 212/12 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2016 - 20 E 1225/16 -, juris).
  • VG Köln, 17.01.2018 - 15 L 3114/17
    Vielmehr sind auch in einem solchen Fall die vorhandenen leistungsbezogenen Erkenntnisse heranzuziehen und dienstliche Beurteilungen sowie eventuelle Arbeitszeugnisse auszuwerten und vergleichbar zu machen, auch wenn den Auswahlgesprächen in derartigen Fallkonstellationen gegenüber den sonstigen Erkenntnissen ein höheres Gewicht als in sonstigen Fällen zukommen kann, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 26.11.2008 - 1 B 1870/08 - juris, Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 - juris, Rn. 17 ff; OVG NRW, Beschluss vom 13.05.2004 - 1 B 300/04 - juris Rn. 9, 26, VG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2016 - 20 E 1225/16 - juris Rn. 34.
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